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Reichstagswahlen 1933 in Theilheim

Reichstagswahlen
1933 in Theilheim

Bei
den letzten Reichstagswahlen in der Nazizeit im März 1933 hatten in
Theilheim nach der amtlichen Feststellung durch die Wahlkommission
alle Bürger bis auf fünf – angeblich die drei
Franziskanerschwestern, der Kaplan Martin mit Haushälterin, von
denen man nichts anderes erwarten konnte – für die NSDAP gestimmt.

Die
Familien Josef Kraus (6 Wahlberechtigte), Michel Hartmann (3
Wahlberechtigte),Ernst Bätz (2 Wahlberechtigte), Julius Caesar (2
Wahlberechtigte), und vermutlich ein gutes Dutzend weiterer Familien
konnten sich nur noch wundern. Sie hatten alle die Nazipartei nicht
gewählt, konnten sich aber unter den gegebenen Umständen nicht mehr
ohne Gefahr „outen“

Dass
die NSDAP es bei solchen Wahlmanipulationen und einem äußerst
brutalen Wahlkampf – „Hitler im Flugzeug über Deutschland“
war der Slogan und die SA beherrschte die Straßen – es doch nur auf
43,9% im Reich brachten, zeigt, dass die Nazis im Januar 1933 nicht
durch eine Mehrheit, sondern durch die Machenschaften und Intrigen
ehrgeiziger Politiker wie General von Schleicher und Herrn von Papen
an die Macht gekommen sind.

Der
abgehalfterte Reichskanzler von Schleicher und der
Möchte-gern-Kanzler von Papen blockierten sich Ende 1932
gegenseitig. Um General von Schleicher den Weg zurück in die
Reichskanzlei zu versperren, schlug der naive Herr von Papen dem
greisen Reichspräsidenten Hindenburg vor, Hitler als Reichskanzler
zu berufen. Dem zögernden Reichspräsidenten versicherte von Papen,
dies sei völlig ungefährlich, da man Hitler mit eigenen Leuten
„einrahmen“ und jederzeit kontrollieren werde. Das Ende dieser
Geschichte ist allgemein bekannt.

Kurt
von Schleicher
wurde 1934,
im Zusammenhang mit dem angeblichen „Röhmputsch“ von den
Nazis ermordet. Franz
von Papen, der „Einrahmer
Hitlers“ , der
zunächst unter Hausarrest stand, machte sich aus der Gefahrenzone,
indem er sich als Botschafter in die
Türkei begab.
Vom Internationalen Militärgericht in Nürnberg 1946
freigesprochen – er war ja zu fein, um jemals selbst
jemanden umzubringen -, wurde er 1947 bei der Entnazifizierung
Deutschlands im Spruchkammerverfahren als „Hauptschuldiger“ zu
acht Jahren Arbeitslager verurteilt, aber bereit 1949 wieder frei
gelassen. 1959 wurde der Ehrgeizling dann auch noch vom Vatikan zum
„päpstlichen Geheimkämmerer“ ernannt; als
solcher
ist der Steigbügelhalter Hitlers
1969 verstorben.

Ob
die Deutschen jemals etwas aus ihrer Geschichte lernen?

WB,
im März 2020